Auf Grundlage der Abstimmung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin hat der Senat am 11.02.2021 beschlossen, den seit dem 25.01.2021 laufenden Notbetrieb ab dem 22.02.2021 ohne Änderung der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fortzuführen und die Regelungen zum Zugang zur Notbetreuung zu erweitern.